Wohnflächenberechnung
WOHNFLÄCHENBERECHNUNG
Genaue Kostenabschätzung durch exakte Pläne
Für Ihre Immobilien ermitteln wir Wohnflächenberechnungen nach WoFlV und DIN 277.
Sie erhalten alle 2D Pläne, die Sie für Ihre Dokumentation benötigen, und eine von unseren Ingenieuren aufgestellte und unterzeichnete Berechnung der Wohnflächen, die Sie für die Vermietung und Finanzierung verwenden können.
Auf Wunsch können auch Mengen ermittelt werden, das heißt Wandflächen, Grundflächen, Fenster, Türen usw. werden aufgelistet. Dadurch werden Ihre Kostenschätzungen genauer und transparenter.
Alle Berechnungen können als Excel-Tabellen direkt aus dem 3D Modell erstellt werden, sodass Sie diese dann individuell weiterverarbeiten können.
SO WIRD NACH WOHNFLÄCHENVERORDNUNG BERECHNET
Wohnfläche ist nicht gleich Grundfläche der Räume
Die Wohnflächenverordnung definiert genau, welche Räume in der Wohnung oder im Haus in welchem Umfang anzurechnen sind, wenn die Wohnfläche ermittelt werden soll. Neben Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sind das Küche, Bad, WC, Flur und Abstellkammern.
Die Wohnfläche entspricht nicht automatisch der Grundfläche dieser Räume. Die Raumhöhe ist entscheidend. So ist die Grundfläche bei Räumen, die mindestens zwei Meter hoch sind, zu 100 Prozent anzurechnen. Bei Räumen, die mindestens ein Meter hoch, aber niedriger als zwei Meter sind, wie bei Dachschrägen, zählen nur 50 Prozent der Grundfläche. Beträgt die Raumhöhe unter einem Meter, wird die entsprechende Grundfläche nicht bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Das Gleiche gilt für die Fläche unter Treppen.
Zur Wohnfläche zählen auch Balkone, Terrassen, Dach- und Wintergärten, Loggien und Schwimmbäder dazu – die werden jedoch nur mit 25 bis maximal 50 Prozent ihrer Fläche bei der Berechnung miteinbezogen.
„Zubehörräume“, wie Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachboden-, Trocken- Heizungsräume und Garagen zählen genausowenig zur Wohnfläche wie gewerblich genutzte Räume.